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entschuldigungen_verhalten_krankheit

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entschuldigungen_verhalten_krankheit [2024/09/04 16:02] – angelegt anze.krasevacentschuldigungen_verhalten_krankheit [2024/12/03 09:14] (aktuell) anze.krasevac
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 Hier können Sie auch die Absenzen des aktuellen Schuljahres einsehen. Hier können Sie auch die Absenzen des aktuellen Schuljahres einsehen.
  
-Eine **schriftliche Entschuldigung** (hierzu liegt im Sekretariat ein Formblatt bereit, das auch auf der Internetseite downloadbar ist) ist der Klassenleitung innerhalb von drei Tagen bevorzugt digital (per E-Mail) oder in Papierform zuzuleiten. Bei Erkrankungen von __mehr als drei Tagen__ ist grundsätzlich ein __ärztliches Attest__ – spätestens am vierten Tag der Erkrankung – vorzulegen (bevorzugt per E-Mail an die Klassenleitung oder optional auch per Post oder per Fax, dann bitte Klassenleitung angeben!).+Eine **schriftliche Entschuldigung** (hierzu liegt im Sekretariat ein Formblatt bereit, das auch auf der Internetseite downloadbar ist) ist der Klassenleitung innerhalb von drei Tagen bevorzugt digital (per E-Mail) oder in Papierform zuzuleiten. Bei Erkrankungen von __mehr als drei Tagen__ ist grundsätzlich ein __ärztliches Attest__ – spätestens am vierten Tag der Erkrankung – vorzulegen (bevorzugt per E-Mail an die Klassenleitung oder optional auch per Post oder per Fax, dann bitte Klassenleitung angeben!). Da unsere Schule keine digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Schülerinnen und Schüler einsehen kann, muss ein Attest immer in Papierform oder per Email in der Schule vorgelegt werden.
  
 Erkrankungen an Tagen mit **angekündigten Leistungsnachweisen** (Schulaufgabe, (Fach-)Referat, Kurzarbeit, Ersatzprüfung) sind immer mit einer **ärztlichen Bescheinigung** zu belegen. Diese soll sofort nach Erhalt, also möglichst noch am Tag des Leistungsnachweises, der Klassenleitung __sowie zusätzlich__ der jeweiligen Fachlehrkraft zugeleitet werden. Nichtvorlage bzw. verspätete Vorlage führen in der Regel zur Erteilung von 0 Notenpunkten für den entsprechenden Leistungsnachweis. Bitte beachten Sie, dass Atteste nur dann als gültig anerkannt werden können, wenn sie während des Krankheitszeitraums (§20 (2) BaySchO) ausgestellt worden sind. Eine nachträgliche Attestierung ist nicht gültig. Atteste müssen vom Arzt persönlich unterschrieben sein, d. h. „i. A.“ usw. sind ungültig.  Erkrankungen an Tagen mit **angekündigten Leistungsnachweisen** (Schulaufgabe, (Fach-)Referat, Kurzarbeit, Ersatzprüfung) sind immer mit einer **ärztlichen Bescheinigung** zu belegen. Diese soll sofort nach Erhalt, also möglichst noch am Tag des Leistungsnachweises, der Klassenleitung __sowie zusätzlich__ der jeweiligen Fachlehrkraft zugeleitet werden. Nichtvorlage bzw. verspätete Vorlage führen in der Regel zur Erteilung von 0 Notenpunkten für den entsprechenden Leistungsnachweis. Bitte beachten Sie, dass Atteste nur dann als gültig anerkannt werden können, wenn sie während des Krankheitszeitraums (§20 (2) BaySchO) ausgestellt worden sind. Eine nachträgliche Attestierung ist nicht gültig. Atteste müssen vom Arzt persönlich unterschrieben sein, d. h. „i. A.“ usw. sind ungültig. 
entschuldigungen_verhalten_krankheit.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/03 09:14 von anze.krasevac

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