Probezeit

In der Jahrgangsstufe 11 besteht eine Probezeit bis zum Ende des ersten Halbjahres. Die Probezeit gilt als bestanden, wenn bei einer Betrachtung aller Leistungen damit gerechnet werden kann, dass das Jahresziel erreicht wird. Für ein Bestehen legt die Schulordnung Folgendes fest:

Die Notenpunkte aus der fachpraktischen Ausbildung (fpA) bleiben hier unberücksichtigt. Zudem gelten für das Bestehen der fachpraktischen Ausbildung gesonderte Bestimmungen (siehe Informationen zur fachpraktischen Ausbildung).