Schülerhaftpflichtversicherung (für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 11)

Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 11 wird für die Teilnahme an der fachpraktischen Ausbildung nach §21 BaySchO eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Der damit gebotene und notwendige Versicherungsschutz geht über den regulären Versicherungsschutz an der Schule hinaus. Auch für Schülerinnen und Schüler, die bereits über eine private Haftpflichtversicherung verfügen, muss aus rechtlichen Gründen vonseiten der Schule eine entsprechende zusätzliche Schülerhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.