Befreiungen während des Unterrichts (vgl. ergänzend auch: „Entschuldigungen“)

Für den Fall, dass sich eine Schülerin/ein Schüler im Laufe eines Schultages unvorhergesehen vom Unterricht befreien lassen möchte (bspw. wegen Unwohlsein oder einer plötzlichen Erkrankung), benötigt sie/er die Befreiung der aktuell in der Klasse unterrichtenden Lehrkraft. Grundsätzlich ist bei einer Befreiung im Nachgang immer ein entsprechender Nachweis (i. d. R. ein ärztliches Attest) einzureichen. Das Formblatt für Unterrichtsbefreiungen finden die Schülerinnen und Schüler im Aufenthaltsbereich im 1. Stock des Hauptgebäudes. Gegen Ende der Unterrichtsstunde werden grundsätzlich keine Befreiungen mehr ausgestellt, hierfür ist stets die Lehrkraft der folgenden Stunde zuständig. Dies gilt auch für den Nachmittagsunterricht. Wurde eine Schülerin/ein Schüler befreit, nimmt sie/er den ausgefüllten und bewilligten Antrag zunächst mit. Die Befreiung ist bei Minderjährigen zusätzlich von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben und anschließend zusammen mit den geforderten Nachweisen der zuständigen Klassenleitung vorzulegen. Dies kann auch auf digitalem Wege erfolgen, indem die Befreiung und Nachweise gescannt bzw. fotografiert und per E-Mail an die Klassenleitung übermittelt werden. Alternativ kann diese auch in Papierform am ersten Tag, an dem die Schülerin/der Schüler die Schule wieder besucht, vorgelegt werden. Sämtliche Belege für Fehlzeiten sind von den Schülerinnen und Schülern im Original bis zum Schuljahresende aufzubewahren. Während der Praktikumsphase gelten besondere Regelungen, die die Schülerinnen und Schüler von den Fachlehrkräften der fpA (fachpraktische Ausbildung) in der ersten Schulwoche erhalten.