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Fachreferat (12. Klasse)

Jede Schülerin/jeder Schüler der 12. Jahrgangsstufe muss ein Fachreferat anfertigen und vortragen. Dieses kann in jedem einbringungsfähigen Pflicht- oder Wahlpflichtfach (mit Ausnahme der 2. Fremdsprache) erfolgen (§16 FOBOSO). Mehr dazu erfahren Sie in den jeweiligen Fächern und bei einer Einführungsveranstaltung zu Beginn der 12. Jahrgangsstufe. Note und Thema des Fachreferats erscheinen als eigenständiges Halbjahresergebnis im Zeugnis der Fachhochschulreife. Die Note wird in den Schnitt des Fachabiturzeugnisses eingerechnet und kann nicht als Streichnote verwendet werden. Nicht gehaltene Fachreferate gelten als Leistungsverweigerung und werden mit 0 Notenpunkten bewertet. Dies hat zur Folge, dass eine Teilnahme an der Abschlussprüfung nicht mehr möglich ist.

fachreferat_12_klasse.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/04 16:04 von anze.krasevac

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