rauchen
Rauchen
Das Rauchen ist gemäß dem Bayerischen Gesetz über Erziehungs- und Unterrichtwesen (BayEUG) auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Um mögliche Gesundheitsschäden zu verhindern, ist auch die Verwendung von E-Zigaretten und E-Shishas (gemäß §37 Abs. 2 FOBOSO) verboten. Bei Nichtbeachtung ist mit entsprechenden Ordnungsmaßnahmen zu rechnen.
rauchen.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/04 16:23 von anze.krasevac