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schuelerunfallversicherung

Schülerunfallversicherung

Jede Schülerin/jeder Schüler ist über die Eigenunfallversicherung der Landeshauptstadt München bei allen schulischen Veranstaltungen (bspw. Unterricht, Exkursionen, fachpraktische Ausbildung) und auf dem direkten Weg zur Schule oder zu einer schulischen Veranstaltung gegen Unfälle gesetzlich versichert. Ein Unfall soll unverzüglich im Sekretariat und bei einem Unfall während der Praktikumszeit auch dem Ausbildungsbetrieb gemeldet werden. Die Unfallanzeige wird anschließend, unabhängig vom Unfallort, vom Sekretariat der Schule vorgenommen. Wenn Versicherungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung in Anspruch genommen werden sollen, ist der behandelnde Arzt vor der Behandlung darauf hinzuweisen, dass es sich um einen Schulunfall handelt und die Kosten einer privatärztlichen Behandlung somit nicht erstattet werden.

schuelerunfallversicherung.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/04 16:27 von anze.krasevac

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